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Schulzahnarzt

Gesetzliche Bestimmungen
Der Reihenuntersuch beim Zahnarzt ist für alle Schüler/-innen obligatorisch und muss laut den Bestimmungen einmal pro Jahr durchgeführt werden. Die Erziehungsberechtigten haben die Wahl, den Untersuch im Rahmen der Schule oder bei einem privaten Zahnarzt – beides zu Lasten der Gemeinde - durchführen zu lassen. Die Gemeinde vergütet maximal Fr. 33.10 (= Kosten Reihenuntersuch).

 

Schulzahnarzt
Dr. med. dent. Martin Jost

Luzernstr. 9

6274 Eschenbach

Termine
Der Schulzahnarzt legt die Termine mit dem Schulsekretariat klassenweise fest. In der Regel finden diese im Herbst statt.

Kontrolle beim Schulzahnarzt
Der Schulzahnarzt füllt beim Reihenuntersuch Befund/Diagnose/Bemerkungen aus. Das Zahnärztliche Kontrollheft bringen die Schüler wieder nach Hause wo es bis zum nächsten Untersuch aufbewahrt wird. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten allfällige empfohlene Massnahmen des Zahnarztes durchzuführen. Der Schulzahnarzt informiert die Schule mittels einem eigenen Formular darüber, welche Schüler am Untersuch waren (anstelle Kontrollbon Lehrperson) und rechnet den Untersuch direkt mit der Gemeinde ab.

Kontrolle beim Privatzahnarzt
Die Erziehungsberechtigten teilen der Klassenlehrperson schriftlich mit, dass ihr Kind vom Privatzahnarzt untersucht wird. Die Durchführung des Untersuchs hat bis Ende Dezember des laufenden Schuljahres zu erfolgen. Das Zahnärztliche Kontrollheft wird den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt und ist an den Untersuch mitzubringen. Der Zahnarzt füllt nebst Befund/Diagnose/Bemerkungen auch den Gutschein zahnärztliche Kontrolluntersuchung und den Kontrollbon Lehrperson aus und versieht beide mit dem Stempel der Praxis. Nach erfolgtem Untersuch beim Privatzahnarzt, bezahlen die Eltern die Rechnung selber. Danach kann der Betrag von Fr. 33.10 unter Angabe der Kontoinformationen (IBAN-Nummer und Kontoinhaber) und der Abgabe des «Gutscheins zahnärztliche Kontrolluntersuchung» bei der Gemeinde zurückgefordert werden. Der Kontrollbon Lehrperson muss der Klassenlehrperson bis Mitte Januar des laufenden Schuljahres abgegeben werden. Die Klassenlehrpersonen teilen dem Schulsekretariat Ende Januar mit, welche Schüler den Untersuch noch nicht gemacht haben. Deren Eltern werden per Brief daran erinnert, den Untersuch bis Ende März des laufenden Schuljahres nachzuholen. Alle bis Ende März nicht durchgeführten Untersuche werden der Gemeinde gemeldet.

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