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Schulzahnarzt

Gesetzliche Bestimmungen


Gemäss Gesundheitsgesetz ist der jährliche zahnärztliche Untersuch aller Kinder während der gesamten Volksschulbildungszeit obligatorisch. Sie haben die Wahl, wie der Untersuch erfolgen soll:

Variante A:
Auf Kosten der Gemeinde beim Schulzahnarzt, in Form eines Reihenuntersuchs mit der Klasse während der Schulzeit (Variante A) oder

Variante B:
Auf eigene Kosten bei einem Privatzahnarzt. Bei Variante B beteiligt sich die Gemeinde mit einem Beitrag von Fr. 33.10 an Ihren Kosten. 

Der Zahnuntersuch beim Schulzahnarzt erfolgt ohne Zahnbüchlein, welches früher verwendet wurde.

 

Schulzahnarzt
Dr. med. dent. Martin Jost

Luzernstr. 9

6274 Eschenbach

Termine
Der Schulzahnarzt legt die Termine mit dem Schulsekretariat klassenweise fest. In der Regel finden diese im Herbst statt.

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Variante A - Untersuch Ihres Kindes beim Schulzahnarzt

  • Teilnahme am Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt.

  • Nach Abschluss des Reihenuntersuchs erhalten Sie das Befundblatt zur Einsichtnahme und Aufbewahrung.

  • Im Falle einer notwendigen Behandlung entscheiden Sie, ob die Behandlung beim Schulzahnarzt oder bei einem Privatzahnarzt erfolgen soll und vereinbaren direkt einen Termin mit der entsprechenden Praxis.

 

​ Variante B - Untersuch Ihres Kindes beim Privatzahnarzt

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden Ihr Kind bei der Klassenlehrperson vom Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt ab.

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten melden ihr Kind eigenständig beim Privatzahnarzt für die Kontrolluntersuchung an. Diese hat bis Ende Dezember zu erfolgen.

  • Die Eltern lassen beim privaten Untersuch das Formular «Bestätigung durch die private Zahnarztpraxis» von der Praxis unterschreiben (Stempel und Unterschrift) und füllen die fehlenden Angaben vollständig aus. (Es ist die Bankverbindung der Eltern anzugeben. Es erfolgen keine Zahlungen an Arztpraxen.) 
    Das Formular geben Sie dem Schulsekretariat der Schule Inwil bis spätestens 31. Januar ab.

  • Der obligatorische Zahnuntersuch beim Privatzahnarzt wird durch Sie bezahlt. Der Kostenanteil von Fr. 33.10 wird nach Abgabe des oben erwähnten Bestätigungsformulars durch die Gemeinde rückvergütet.

  • Nicht durchgeführte Untersuche werden der Gemeinde gemeldet.

 

Die Kosten für allfällige Behandlungen (nebst dem Kontrolluntersuch) gehen immer zu Lasten der Eltern / Erziehungsberechtigten.

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