Schularzt
Gesetzliche Bestimmungen
Die Kinder des obligatorischen Kindergartenjahres und der 4. Klasse besuchen während des Schuljahres den Schularzt. Der Besuch beim Schularzt ist kantonal im Gesetz für Gesundheitsförderung geregelt.
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Schularzt
Oberhofpraxis
Oberhof 5
6274 Eschenbach
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Termine
Die Zeiten werden von der Arztpraxis und dem Schulsekretariat festgelegt.
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Ärztliche Schülerkarte
Die Ärztlichen Schülerkarten werden von der Schule zur Verfügung gestellt und beschriftet und im Anschluss an den Untersuch von der Klassenlehrperson aufbewahrt.
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Reihenuntersuch beim Schularzt
Die Lehrpersonen begleiten alle Kinder zur Arztpraxis. Der Transport nach Eschenbach erfolgt mit dem Schulbus. Vorgängig abgegeben werden muss die Impfkarte (es erfolgt keine Impfung) und ein Fragebogen, den die Eltern frühzeitig erhalten. Die Erziehungsberechtigten werden mittels einer Mitteilung an die Eltern über den Befund/Empfehlungen des Schularztes informiert.
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Untersuch bei Privatarzt
Falls ein Kind nicht vom Schularzt untersucht werden soll, muss dies der Lehrperson schriftlich mitgeteilt werden. Der Reihenuntersuch muss in diesem Fall auf eigene Kosten beim Privatarzt stattfinden. Die Ärztliche Schülerkarte wird den Schüler/innen mit nach Hause gegeben und muss innerhalb von zwei Monaten der Lehrperson zur Aufbewahrung wieder abgegeben werden.
